





Die Registrierung und Erfassung von Berufskrankheiten wird in der Zeitschrift gemäß Anhang 16:
- im Unternehmen, in den arbeitsorganen der Executive Direktion des Fonds und in den Institutionen der staatlichen Sanitär-epidemiologischen Dienstes, auf der Grundlage der Meldungen über Berufskrankheiten und Handlungen der Form P-4;
- in lechebno-vorbeugende Errichtungen auf der Grundlage von Patientenakten ambulanter Patienten, Auszüge aus der Krankengeschichte, der Diagnose, der während der Untersuchung im Krankenhaus, sowie Mitteilungen über die berufliche Krankheit.
In diesem Protokoll werden auch die Daten bezüglich der Arbeitsfähigkeit jedes einzelnen Mitarbeiters, dessen Berufskrankheit festgestellt.
Im Falle von mehreren Berufskrankheiten geschädigte protokolliert einmal mit Angabe aller Diagnosen.
Berufskrankheiten, ermittelte bei Personen, die kamen auf ständigen Aufenthalt in der Ukraine aus anderen Ländern, registriert die Heil-prophylaktischen Institutionen, Institutionen der staatlichen Sanitär-epidemiologischen Dienstes und Arbeitsgremien exekutivmanagements des Wohnortes des Opfers in der Ukraine, und eine Untersuchung über die Ursachen dieser Berufskrankheit wird in übereinstimmung mit den internationalen Verträgen der Ukraine.
Die Organe der staatlichen Sanitär-epidemiologischen Dienstes auf der Grundlage der Handlungen der Form P-4 bilden die Karten der Form P-5, die entweder mindestens 45 Jahre in diesen Institutionen und GESUNDHEITSMINISTERIUM.
Die Erfassung und übertragung von Informationen für ein automatisiertes System zur Erfassung und Analyse der Berufskrankheiten MZ bestimmt.
Karte Form P-5 jährlich bis zum 1. Februar und 1. August des GESUNDHEITSMINISTERIUMS, gelenkt.
Formen der staatlichen statistischen Berichtspflichten bezüglich der Berufskrankheiten vom GESUNDHEITSMINISTERIUM genehmigt werden.